Die Beobachtung in meiner Praxis ist, dass viele gesetzlich Versicherte, wenn Sie zum ersten Mal in die Praxis kommen, davon ausgehen, dass Sie eine osteopathische Behandlung ohnehin selbst bezahlen müssen. Doch das stimmt oft nicht!
Viele Gesetzliche Krankenkassen (GEK) haben bereits seit Jahren osteopathische Behandlungen als Individuelle-Gesundheits-Leistung (sog. IGEL-Leistungen) in ihrem Leistungsangebot. Unter anderem weil Osteopathie in der Bevölkerung einen hohen Bekanntheitsgrad hat und seit Jahren zunehmend als alternative Therapieform in Anspruch genommen wird. Allerdings ist Osteopathie als IGEL-Leistung je nach Krankenkasse an verschiedene Vorraussetzungen geknüpft und ebenso unterschiedlich ist die Höhe und Häufigkeit des finanziellen Beitrags. Im Allgemeinen haben sich in den letzten Jahren Bedingungen durchgesetzt, die von fast allen GEK verlangt werden:
Einerseits wird ein Privatrezept für Osteopathie verlangt, als Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit einer osteopathischen Behandlung. Ein solches Rezept kann im Grunde jeder Arzt ausstellen, also nicht nur Ihr Hausarzt. Wenn Sie an dieser Stelle schon wissen bei wie vielen osteopathischen Behandlungen ihre GEK mit zahlt, macht es häufig Sinn sich gleich mehr als eine Behandlung verordnen zu lassen, damit Sie nicht immer wieder zum Arzt müssen vor jeder weiteren osteopathischen Behandlung.
Die andere Bedingung der GEK ist natürlich eine entsprechende Qualifikation des osteopathischen Therapeuten- eine abgeschlossene Ausbildung, die ihn zum Beitritt in einem der Berufsverbände berechtigt. Wie beispielsweise der Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD e.V) bei dem ich Mitglied bin. Der zugrunde liegende medizinische Beruf wie Arzt oder Heilpraktiker spielt dabei eine untergeordnete Rolle.
Für Sie als Patient bedeutet das, dass Sie erst ein Privatrezept für Osteopathie brauchen, wenn Sie vor haben diese mit Ihrer GEK abzurechnen.
Zusammenfassend: 1. Rezept, dann 2. Osteopath
Wenn Sie diese Reihenfolge nicht einhalten, oder kein Rezept haben, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie die Kosten einer osteopathischen Behandlung vollständig selbst tragen müssen. Obwohl Sie das vielleicht gar nicht müssten. Also informieren Sie sich bitte vorher bei Ihrer Krankenkasse, damit Ihre osteopathische Behandlung nicht ein finanzielles Ärgernis wird.